gemäß der Personalverordnung
Zertifikatskurs für die Berufsgruppen
§ 2 Abs. 2 Nr. 4, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 2
Die Inhalte des Zertifikatskurses zur Qualifizierungsmaßnahme gemäß der Personalverordnung orientieren sich an den
Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen des
SGB VIII, §§ 45ff., dem Kinderbildungsgesetz
und den Bildungsgrundsätzen NRW. Nach
Abschluss des Kurses erhalten Sie das Zertifikat
über 160 Zeitstunden. Dieses ist die Grundlage
für eine Anerkennung und einen Einsatz als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft in
einer Kindertageseinrichtung.
Im Jahr 2016 wurde die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen neu ausgerichtet.
Die Neuausrichtung zielt auf einen qualitativen
sowie quantitativen Ausbau der Kindertagespflege
ab. Das Kiwi Institut bietet die Möglichkeit für
werdende Kindertagespflegepersonen sich nach
dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch
Kindertagespflege (QHB) zu qualifizieren. Als
ausgebildete Kindertagespflegeperson können
Sie entweder selbständig im eigenen Haushalt,
im Haushalt der Eltern, in anderen geeigneten
Räumen, oder als Festangestellte tätig sein.